Planfeststellungsbeschluss
Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Zulässigkeit eines Vorhabens unter Einschluss aller sonst erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse usw. festgestellt wird.
Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Zulässigkeit eines Vorhabens unter Einschluss aller sonst erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse usw. festgestellt wird.