Interimslager

Interimslager boten für die Kernkraftwerksbetreiber die Möglichkeit, für eine Übergangszeit verbrauchte Brennelemente in Transport- und Lagerbehältern auf einer Freifläche zu lagern. Die Behälter wurden durch Betonhauben für jeweils einen Transport- und Lagerbehälter abgedeckt. Die Unternehmen haben diese Einrichtungen an einigen Standorten von Kernkraftwerken bis Anfang 2007 genutzt, um die Genehmigungs- und Errichtungszeit für die dezentralen Zwischenlager zu überbrücken. Die Möglichkeit auf derartige Einrichtungen zurückzugreifen sieht das aktuelle Atomgesetz nicht mehr vor.