Atomgesetz

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren von 1959, grundlegend geändert 2002 zur rechtlichen Regelung des Atomausstiegs. Nach der Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1978 obliegt dem Gesetzgeber die normative Grundsatzentscheidung für oder gegen die Nutzung der Kernenergie.