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Vorsorge- und Notfallmaßnahmen
Die Kernkraftwerke in Deutschland sind gegen unterschiedliche mögliche Störungen geschützt. Es sind beispielsweise vorbeugende Maßnahmen gegen Stromausausfall und Erdbeben getroffen.
Falls jedoch ein Ereignis eintritt, das nicht als Störfall vorausbedacht wurde und gegen das das Kernkraftwerk nicht ausgelegt ist, sind Notfallmaßnahmen vorgesehen. Anlageninterne Notfallmaßnahmen sollen auslegungsüberschreitende Ereignisse beherrschen und abwenden oder die Auswirkungen auf die Umgebung mindern. Sollten die anlageninternen Notfallmaßnahmen nicht genügen, sollen anlagenexterne Notfallschutzmaßnahmen die Strahlenbelastung der Menschen reduzieren.