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Vorbeugende Maßnahmen gegen Schäden durch Erdbeben
Alle deutschen Kernkraftwerke sollen Erdbeben unbeschädigt überstehen. Für diese Auslegung wurde eine Annahme getroffen, welche Art von Erdbeben das jeweilige Kraftwerk "aushalten" können muss, dieses wird als Bemessungserdbeben bezeichnet.
Die Gebäude und die technische Ausrüstung wurden darauf basierend so konstruiert und gebaut, dass die Anlage bei einem solchen Erdbeben sicher abgeschaltet werden kann und die dann weiterhin erforderliche Kühlung der Brennelemente gewährleistet ist. In einigen Fällen wurden die Anlagen auch noch nachträglich verbessert.
Bemessungserdbeben wird individuell ermittelt
Das Bemessungserdbeben für die Auslegung einer kerntechnischen Anlage wird während des Genehmigungsverfahrens für jeden Standort individuell ermittelt. Nach dem im kerntechnischen Regelwerk festgelegten Verfahren wird das stärkste für den jeweiligen Standort im Umkreis von 200 Kilometern zu erwartende Erdbeben bestimmt.
Systematische Auswertungen von Erdbeben-Beobachtungen in der Standortregion seit dem Jahre 800 nach Christus bilden die Basis. Zusätzlich zieht man geologische Erkenntnisse über seismische Veränderungen heran. Da die Annahmen zur Ermittlung des Bemessungserdbebens mit Unsicherheiten behaftet sind, werden Sicherheitszuschläge gemacht, um eine Unterschätzung zu vermeiden. Auf diese Weise wird ein Bemessungserdbeben bestimmt, von dem angenommen wird, dass es durchschnittlich einmal alle 100.000 Jahre eintritt.
Da im Oberrheingraben beispielsweise mit stärkeren Erdbeben gerechnet werden muss als in der norddeutschen Tiefebene, müssen die dortigen Kernkraftwerke auch stärkere Erdbeben "aushalten" können.
Stand: 01.03.2017