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Kerntechnische Sicherheit
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Nukleare Entsorgungssicherheit
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Das BfE
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- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
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- Anhang zum RS-Handbuch
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Forschung
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) erfüllt Aufgaben, die ihm überwiegend durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind und deren Erfüllung sich grundsätzlich am Stand von Wissenschaft und Technik orientiert. Aus diesem Grund heißt es im Errichtungsgesetz des BfE, dass das BfE zur Erfüllung seiner Aufgaben Forschung betreibt. Auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit schafft diese Forschung wichtige Grundlagen und Voraussetzungen, um
- das Sicherheitsniveau in der Kerntechnik dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik anzugleichen,
- mögliche Gefährdungen für Mensch und Umwelt durch die Nutzung der Kernenergie einzuschätzen,
- dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung zu tragen und
- mit der Kernenergienutzung verbundene Risiken zu minimieren.