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Kerntechnische Anlagen in Deutschland
Unter dem Begriff "kerntechnische Anlagen" werden alle nach § 7 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 oder 3 Atomgesetz genehmigten Anlagen zusammengefasst. Zu den kerntechnischen Anlagen zählen
Kernreaktoren
- Kernkraftwerke zur Erzeugung von Elektrizität
- Forschungsreaktoren zur Erzeugung von freien Neutronen zu Forschungszwecken oder zur Herstellung bestimmter radioaktiver Nuklide
- Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) stellt Berichte und Übersichten zu kerntechnischen Anlagen in Deutschland bereit. Es hat diese Aufgabe am 30. Juli 2016 vom bis dahin zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen:
Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland
beschreibt die wesentlichen Daten (Status, Genehmigungen, Betriebsergebnisse und Historie) aller kerntechnischen Anlagen in Deutschland. Er wird jährlich aktualisiert.
Kerntechnische Anlagen in Deutschland "In Betrieb" (PDF, 119 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
ist eine tabellarische Auflistung über in Betrieb befindliche kerntechnische Anlagen (ohne Zwischenlager und Endlager) in Deutschland.
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ist eine tabellarische Auflistung über abgeschaltete beziehungsweise in Stilllegung befindliche kerntechnische Anlagen (ohne Zwischenlager und Endlager) in Deutschland.