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Standorte der kerntechnischen Einrichtungen in Deutschland, die der Meldepflicht nach AtSMV unterliegen
Hier finden Sie Informationen zu den kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland, deren Betreiber die Pflicht haben, gemäß atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse (meldepflichtige Ereignisse) an die Aufsichtsbehörden zu melden.