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Meldepflichtige Ereignisse
Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse müssen vom Betreiber einer kerntechnischen Anlage an die jeweils zuständige Landesaufsichtsbehörde gemeldet werden. Grundlage dafür ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) vom 14. Oktober 1992, zuletzt geändert am 08. Juni 2010.
Wesentliche Ziele und Aspekte bei der Anwendung des Meldeverfahrens nach AtSMV sind:
- Rechtzeitige Information an die Aufsichtsbehörde.
- Frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Fehlerursachen und Schwachstellen.
- Vermeidung von Wiederholungsfehlern und Vorbeugung gegen Auftreten ähnlicher Fehler.
- Einheitliche Anwendung des Verfahrens in den kerntechnischen Anlagen.
Ergänzend zum behördlichen deutschen Meldeverfahren nach AtSMV werden meldepflichtige Ereignisse durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen nach der internationalen Bewertungsskala INES der IAEA eingestuft.
Anhand der Bewertungsskala wird der Öffentlichkeit eine verständliche Auskunft darüber gegeben,
- welche Bedeutung ein meldepflichtiges Ereignis für die Sicherheit der Anlage hatte und
- inwieweit radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung auftraten.
Die Störfallmeldestelle des BfE erfasst im Auftrag des BMUB alle meldepflichtigen Ereignisse, die aus den deutschen kerntechnischen Anlagen gemeldet werden, und informiert darüber die Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichterstattung.