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Kerntechnische Sicherheit
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Nukleare Entsorgungssicherheit
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Nukleare Entsorgungssicherheit
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Das BfE
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- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
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- 1F - Recht der EU
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- 3 Bekanntmachungen des BMUB und des vormals zuständigen BMI
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
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- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
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- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition
- Gesetzliche Grundlagen
- Reden und Interviews
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- BfE-Themen im Bundestag
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Monatsberichte zu meldepflichtigen Ereignissen
Die Monatsberichte enthalten die nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) gemeldeten Ereignisse
- in Kernkraftwerken und
- in Forschungsreaktoren
der Bundesrepublik Deutschland, die im Berichtsmonat von der Störfallmeldestelle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) erfasst wurden. Das BfE hat diese Aufgabe am 30. Juli 2016 vom bis dahin zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen.
Veröffentlichung seit 2010
Die Monatsberichte werden seit Januar 2010 veröffentlicht und ersetzen die bis Ende 2009 gebräuchlichen Vierteljahresberichte. Die Monatsberichte listen wie die bisherigen Vierteljahresberichte die Ereignisse auf.
Bewertungen beruhen auf aktuellem Wissensstand der Störfallmeldestelle
Die Berichte werden durch die Störfallmeldestelle erstellt. Die Bewertungen beruhen auf dem jeweils aktuellen Wissensstand der Störfallmeldestelle und können vorläufig sein.
Nach dem Vorliegen neuer Erkenntnisse zu einzelnen Ereignissen werden die Monatsberichte jeweils entsprechend aktualisiert.
Stand: 10.04.2018