Quelle: BMUB/Thomas Koehler
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von radioaktiven Abfällen wahr. Das BfE unterstützt und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Fragen der nuklearen Entsorgung und der kerntechnischen Sicherheit. Es betreibt und koordiniert Forschung in seinen Themengebieten.

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird von Präsident Wolfram König geleitet. Die Behörde befindet sich derzeit im Aufbau.

Kontaktdaten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) im Überblick

Hier finden Sie die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die für Kerntechnik, nukleare Sicherheit, Entsorgung und Strahlenschutz in Deutschland gelten. Das BfE fasst diese Rechtstexte im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz zusammen.

Mit Wolfram König leitet ein ausgewiesener Sicherheits- und Endlagerexperte die noch junge Bundesbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE).

Mit dem Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie fängt für das BfE die Arbeit richtig an: Wir beaufsichtigen die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, wir beraten in Fragen der kerntechnischen Entsorgungssicherheit, wir forschen oder wir überprüfen bei Castor-Transporten und Zwischenlager die Sicherheitsnachweise. Als noch junge Behörde befinden wir uns dabei im Aufbau und suchen laufend Verstärkung.

Diese Seite gibt einen Überblick über die Dienststellen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Der Hauptdienstsitz des BfE befindet sich in Berlin, weitere Dienssitze befinden sich in Salzgitter und Bonn. Die genaue Lage der Dienstorte mit Anfahrtsplänen und Anfahrtsbeschreibungen finden Sie hier.