Meldekategorien

Gemäß der atomrechtlichen Meldeordnung werden meldepflichtige Ereignisse auf der Schachtanlage Asse II in unterschiedliche Meldekategorien unterteilt. Die Frist, innerhalb derer die Ereignisse gemeldet werden müssen, orientiert sich wesentlich an der sicherheitstechnischen Bedeutung des Ereignisses.

Kategorie S (Sofortmeldung): Das meldepflichtige Ereignis wird der Endlagerüberwachung unverzüglich fernmündlich oder per Telefax und schriftlich innerhalb von fünf Tagen mitgeteilt.

Kategorie E (Eilmeldung): Innerhalb von 24 Stunden erfolgt fernmündlich oder per Telefax und innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich die Meldung an die Endlagerüberwachung.

Kategorie N (Normalmeldung): Spätestens am 5. Werktag nach Eintritt des Vorkommnisses wird die Endlagerüberwachung informiert.

Die Kategorie V (Ereignisse vor Inbetriebnahme) kommt für die Schachtanlage Asse II nicht mehr in Betracht.