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Vor Ort im Gespräch: Info-Mobil zur Endlagersuche in Aschaffenburg
Ausgabejahr 2024
Datum 16.04.2024
Datum 16.04.2024
Quelle: BASE/Bundesfoto/Völkner
Wie läuft die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle ab? Diese und weitere Fragen beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Sie sind auch in diesem Jahr an verschiedenen Orten in Deutschland mit einem Info-Mobil zu Besuch. Die nächste Station ist in Aschaffenburg vom 22.4. bis 23.4.2024.
Das Info-Mobil ist ein mobiles Ausstellungs- und Informationsangebot des BASE, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Fragen und Gespräche zur Verfügung.
Für die hochradioaktiven Abfälle soll ein dauerhaft sicheres Endlager in tiefen geologischen Schichten gefunden werden. Die Ausstellung vermittelt einen schnellen Überblick über das Suchverfahren und wie sich Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen können. Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, sich mithilfe von Exponaten, Filmen und digitalen Inhalten über dieses wichtige Umweltprojekt zu informieren.
Die Ausstellung ist am 22.4. (von 12.00 bis 19.00 Uhr) und am 23.4. (von 10.00 bis 17.00 Uhr) in Aschaffenburg in der Parkanlage Magnolienhain (Ecke Platanenallee und Goldbacher Straße) zu sehen.
Online-Informationen
Wer keine Zeit hat, das Info-Mobil persönlich zu besuchen: Das BASE bietet regelmäßig digitale Infoveranstaltungen zum Thema Endlagersuche für Einsteigerinnen und Einsteiger an. Hier werden grundlegende Informationen zum Standortauswahlverfahren und den Möglichkeiten, sich am Verfahren zu beteiligen, vermittelt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Stand des Suchverfahrens
2017 begann in Deutschland die Suche nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle aus der Nutzung der Atomenergie. Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, hat im Jahr 2020 einen ersten Zwischenstand seiner Arbeit veröffentlicht. In seinem Zwischenbericht hat das Unternehmen 90 zum Teil sehr großflächige Gebiete (sogenannte Teilgebiete) benannt, die auf Basis der bereits vorhandenen geologischen Daten in der Bundesrepublik grundsätzlich günstige geologische Voraussetzungen für ein Endlager erwarten lassen. Die Gebiete umfassen zusammen 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik.
Die BGE mbH engt ihr Suchfeld derzeit weiter ein, indem sie aus den Teilgebieten wenige Regionen herausfiltert, sogenannte Standortregionen, die vor Ort näher untersucht werden sollen. Der Vorschlag für diese Regionen ist Grundlage für eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung in den Regionen und eine Prüfung durch das BASE. Abschließend entscheidet der Bundestag über die Festlegung, in welchen Regionen weitere vertiefende Erkundungen für die Endlagersuche stattfinden sollen.
Die Akteure
Das BASE überwacht die Suche nach dem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle. Es sorgt zudem dafür, dass die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligt wird.
Die BGE mbH ist mit der Endlagersuche beauftragt. Sie wertet Daten aus, erkundet den Untergrund und baut später das Endlager.
Stand: 16.04.2024
Zwischenlager Gundremmingen – Gericht bestätigt erneut Rechtmäßigkeit der Genehmigung
Ausgabejahr 2024
Datum 12.04.2024
Datum 12.04.2024
Quelle: picture alliance / SZ Photo | Florian Peljak
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag eine Klage von fünf Anwohnern des Zwischenlagers Gundremmingen abgewiesen. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe sei für die genehmigte Lagerdauer sicher, so das Gericht. Die Genehmigung, gegen die sich die Kläger gewandt hatten, wurde nach sorgfältiger Prüfung der Sicherheitsanforderungen am 19.12.2003 vom damals zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Klagen von Anwohnern, u.a. auch von einigen der jetzigen Kläger, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im Jahr 2006 abgewiesen.
Ziel der Klage, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr zu entscheiden hatte, war, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu verpflichten, die Genehmigung für das Zwischenlager aufzuheben. „Mit der Abweisung der Klage hat das Gericht deutlich gemacht, dass auch 20 Jahre nach Genehmigungserteilung nach wie vor keine Zweifel am Vorliegen der im Atomrecht geltenden hohen Sicherheitsstandards bestehen“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn.
Das BASE wird das schriftliche Urteil nun auswerten und ggf. enthaltene Hinweise für seine künftige Arbeit aufnehmen.
127 Behälter im Zwischenlager Gundremmingen
Der Standort des Zwischenlagers Gundremmingen befindet sich auf dem Gelände des AKW Gundremmingen, dessen Betrieb mit der Abschaltung des Block C am 31.12.2021 endete. Das Zwischenlager nahm 2006 seinen Betrieb mit der Einlagerung des ersten Behälters der Bauart CASTOR V/52 auf. Betreiberin des Zwischenlagers ist seit Januar 2019 die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH. Die Genehmigung für das Zwischenlager wurde am 19. Dezember 2003 erteilt. Sie ist befristet auf 40 Jahre und gilt ab der ersten Einlagerung von Behältern im Jahr 2006 und damit bis 2046.
Für das Zwischenlager wurden 192 Behälterstellplätze zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen beantragt und genehmigt. Infolge des vorzeitigen Endes der Nutzung der Atomenergie werden davon voraussichtlich nur 177 Behälterplätze benötigt. Derzeit befinden sich 127 Behälter mit bestrahlten Brennelementen im Zwischenlager.
Stand: 12.04.2024
Öffentliche Sitzung des Planungsteams Forum Endlagersuche
Anfang 25.04.2024 18:30 Uhr
Ende 25.04.2024 21:00 Uhr
Veranstaltungsort online
Ende 25.04.2024 21:00 Uhr
Veranstaltungsort online
Am 25.04.2024 lädt das Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) von 18.30 bis 21:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung ein. Themen der digitalen Veranstaltung sind u.a. der Wechsel der Leitung des BASE, Informationen der BGE mbH zur Veröffentlichung der Festlegung der Grenztemperatur, aktuelle Stände der Anträge des 2. Forum Endlagersuche und die vergangene PFE-Klausurtagung im März mit der Jahresplanung 2024.
Das Planungsteam Forum Endlagersuche organisiert das Forum Endlagersuche, auf dem es den Arbeitsfortschritt der BGE mbH und angrenzende Fragen zur Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle diskutiert, die sich aus dem Stand des Verfahrens und dem Vorgehen der Vorhabenträgerin BGE mbH ergeben und für die Öffentlichkeit von Interesse sind.
Wann: Donnerstag, den 25.04.2024 von 18:30 bis 21:00 Uhr
Wo: Online (Videokonferenz per Zoom)
Die Anmeldedaten zur digitalen Veranstaltung folgen in Kürze.
Stand: 12.04.2024
Ein Jahr Atomausstieg: Noch viele Aufgaben für nukleare Entsorgung
Ausgabejahr 2024
Datum 11.04.2024
Datum 11.04.2024
Am 15. April 2024 jährt sich Deutschlands Atomausstieg zum ersten Mal. Mit der Abschaltung der letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 ist ein Jahr zuvor die kommerzielle Nutzung der Kernenergie beendet worden.
Dazu sagt der Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Christian Kühn: „Der Atomausstieg hat dafür gesorgt, dass keine weiteren hochradioaktiven Abfälle mehr produziert werden. Voraussichtlich 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Abfälle bleiben nach der jahrzehntelangen Nutzung der Kernenergie zurück. Mit dieser festen Größenangabe kann – und muss – jetzt ein tiefengeologisches Endlager gesucht werden.“
Anders als viele andere Staaten hat Deutschland einen gesetzlich geregelten, wissenschaftsbasierten und transparenten Suchprozess festgelegt und durch einen Fonds, in den die Atomkraftwerksbetreiber einzahlen mussten, finanziell abgesichert. Dieser vertrauensbildende Prozess ist gefährdet, wenn der Atomausstieg und wider besseren Wissens die weltweit anerkannte Notwendigkeit der geologischen Tiefenlagerung infrage gestellt werden.
„Deutschland ist durch den Atomausstieg sicherer geworden. Gleichzeitig zeigt die geringe Zahl der bereits vollständig zurückgebauten Reaktoren, wie aufwändig dieser Rückbau, die Zwischenlagerung und Endlagerung sind. Nukleare Sicherheit muss also noch für viele Jahrzehnte gewährleistet werden und bleibt eine Daueraufgabe“, so BASE-Präsident Kühn.
Atomausstieg bereits 2011 beschlossen
Der Ausstieg aus der Atomenergie resultiert aus einem Bundestagsbeschluss von 2011. Dieser Bundestagsbeschluss – kurz nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima – fußte auf einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit. Gleichzeitig ermöglichte der Ausstieg erstmals eine sowohl von Atomkraftbefürwortern wie -gegnern gemeinsam getragene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle.
„Die Endlagersuche ist ein Mammutprojekt, das nur gelingen kann, wenn die Breite der Gesellschaft dafür eintritt. Behauptungen über andere und angeblich einfachere Optionen haben keine fachliche Basis und lenken davon ab, dass weiterhin ein Endlager in tiefen geologischen Schichten die einzige Entsorgungsmöglichkeit für die gefährlichen Stoffe ist“, so Kühn.
Die Lagerung in tiefen und stabilen Formationen wird sowohl in Deutschland wie auch von fast allen anderen Staaten mit derartigen Abfällen als einzige langzeitsichere Alternative zum Umgang mit hochradioaktiven Hinterlassenschaften gesehen. Auch neue oder vermeintlich neue Reaktortechnologien erfordern derartige langzeitsichere Endlager.
Stand: 11.04.2024